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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.        Geltungsbereich

1.1        Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge der TAIM AG (die «Lieferantin») mit der jeweiligen Gegenpartei (der «Vertragspartner») soweit die Parteien keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.

1.2        Allfällige AGB des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung.

2.        Bestellungen

2.1        Bestellungen können elektronisch über die Online-Shops der TAIM AG, per E-Mail, per Briefpost sowie per Telefon erfolgen oder direkt über Aussendienstmitarbeiter der Lieferantin oder gegenüber Mitarbeitenden der Lieferantin in dessen Filialen abgegeben werden. Jede Bestellung setzt die vorgängige, kostenlose Registrierung als Kunde und dessen Einverständnis zur ordentlichen Verwendung seiner Kontaktdaten voraus.

3.        Online-Shop

3.1        Für die Beantragung eines Benutzerkontos für einen oder mehrere Online-Shops wird die vorgängige Registrierung als Kunde vorausgesetzt. Der Kunde ist verpflichtet, der TAIM AG die zur Eröffnung eines Benutzerkontos notwendigen Angaben wahrheitsgetreu und vollständig mitzuteilen. Der Kunde ist für sein Benutzerkonto, den Schutz seines Benutzernamens und des Passwortes selbst verantwortlich und verpflichtet sich, die entsprechenden Daten vertraulich zu behandeln und diese keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche über das Online-Konto getätigten Bestellungen werden dem Kunden als Online-Kontoinhaber zugewiesen und sind verbindlich. Allfällige durch die missbräuchliche Verwendung des Benutzerkontos oder Fehlmanipulationen verursachte Schäden werden dem Kunden zugerechnet.

TAIM AG haftet nicht für den Missbrauch von Benutzername und Passwort durch Dritte. Der Kunde ist verpflichtet, einen allfälligen Missbrauch seines Benutzer-Kontos unverzüglich der TAIM AG zu melden. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem Benutzerkonto. Die TAIM AG ist berechtigt, die Zulassung eines Kunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder eine einmal gewährte Zulassung jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen sofort aufzuheben. Gründe für eine solche Weigerung / Aufhebung können beispielsweise sein: Falsche oder unwahre Angaben bei der Registrierung, Missbrauch der von der TAIM AG zur Verfügung gestellten Informationen oder Gefährdung der Funktionsfähigkeit eines Online-Shops, Nichteinhaltung von Zahlungsfristen, Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Kunden.

4.        Verkaufsunterlagen

4.1        Sämtliche technischen Angaben in Verkaufsunterlagen sind als Annäherung zu verstehen.

4.2        Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen des gelieferten Gegenstands gegenüber dem im Vertrag beschriebenen Gegenstand bleiben vorbehalten.

5.        Preise und Lieferung

5.1        Bei Lieferungen im Inland (Schweiz) sind die Preise netto, ab Werk Matzingen (TG), in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuern und zuzüglich allfälliger Lieferkosten zu verstehen.

5.2        Bei Lieferungen an Vertragsparteien im Ausland sind die Preise netto, in Euro und ab Werk (FCA) Kappelerstrasse 84, 9548 Matzingen (TG), Schweiz (Incoterms 2020) zu verstehen.

5.3        Preisanpassungen gegenüber allfällig publizierten Katalogpreisen und Preislisten bleiben vorbehalten.

5.4        Soll die Lieferung oder Leistung drei Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, behalten wir uns vor, bei Änderung der Kosten, Löhne etc. den Preis neu zu verhandeln. Sollten bereits in unserem Angebot andere Fristen schriftlich vereinbart worden sein, so geltend die Bedingungen dieses Angebots.

5.5        Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden im Rahmen der Registrierung als Kunde bzw. im Rahmen der Bestellung bekanntgegebenen Lieferadresse und Kontaktperson.

6.        Stornierung

6.1        Will ein Kunde eine Bestellung ändern oder stornieren, so hat er dies der TAIM AG so schnell wie möglich mitzuteilen. Die TAIM AG wird dem Kunden mitteilen, ob die Änderung / Stornierung vorgenommen werden kann und welche Auswirkungen sie gegebenenfalls auf die Erbringung der Leistungen, die Preise und den Liefertermin hat.

6.2        Die Änderung / Stornierung von Bestellungen, welche bereits versandt oder übergeben worden sind, ist ausgeschlossen.

7.        Zahlungsbedingungen

7.1        Rechnungen der Lieferantin sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Auf Teilzahlungen besteht kein Anspruch. Diese können ausschliesslich mittels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet werden. Das Verrechnungsrecht wird ausgeschlossen.

7.2        Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug; der Verzugszins beträgt 10 %.

7.3        Die Lieferantin kann Mahnspesen in Höhe von CHF 20.00 pro Mahnung erheben.

8.        Eigentumsvorbehalt

8.1        Das Eigentum am gelieferten Gegenstand verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises (inkl. allfälliger Verzugszinsen und Kosten) bei der Lieferantin. Die Lieferantin ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

8.2        Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung des gelieferten Gegenstandes ohne die ausdrückliche Zustimmung der Lieferantin nicht zulässig.

9.        Liefertermin

9.1        Liefertermine und Lieferfristen der Lieferantin sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.

9.2        Die Lieferantin gerät erst nach schriftlicher Mahnung sowie nach unbenütztem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 30 Tagen in Verzug.

9.3        Die Lieferantin ist berechtigt, Teillieferungen auszuführen.

10.     Prüfung und Abnahme der Lieferung

10.1     Bei Kaufverträgen für Maschinen und Geräte erfolgt die Übergabe gemäss den Vorgaben eines digitalen Übergabeprotokolls mit Unterschrift. Die Parteien sind verpflichtet, die darin vorgesehenen Prüfungs- und Übergabeschritte vorzunehmen und dies durch Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zu bestätigen.

10.2     Ziffer 10.1 kommt nicht zur Anwendung, wenn es sich bei der Lieferantin um die TAIM AG und beim Vertragspartner um eine durch die TAIM AG anerkannte «TAIM- Handelspartnerin» handelt. In diesem Fall ist die «TAIM- Handelspartnerin» jedoch verpflichtet, beim Weiterverkauf die Übergabe gemäss Ziffer 10.1 abzuwickeln.

10.3     Kommt kein Übergabeprotokoll zur Anwendung (insb. bei Werkverträgen und gemäss Ziff. 10.2), ist der Vertragspartner verpflichtet, den gelieferten Gegenstand sofort zu prüfen und allfällige Mängel der Lieferantin innert 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Allfällige später auftretende oder entdeckte Mängel müssen der Lieferantin innert 30 Tagen ab Entdeckung schriftlich angezeigt werden.

11.     Sachgewährleistung

11.1     Die Lieferantin gewährleistet die fehlerfreie Funktion der gelieferten Gegenstände während der Gewährleistungsdauer.

11.2     Die Sachgewährleistung endet zwei Jahre nach der Inbetriebsetzung des Gegenstandes; bei Occasionsmaschinen (Gebrauchtmaschinen) und -geräten endet die Sachgewährleistung je nach Zustand, nach max. einem Jahr nach Übergabe.

11.3     Wenn es sich bei der Lieferantin um die TAIM AG und beim Vertragspartner um eine von dieser anerkannte «Handelspartnerin» handelt, verlängert sich die Gewährleistung um die Dauer zwischen der Übergabe des Gegenstands an die Handelspartnerin und deren Weiterverkauf an einen Endkunden, maximal jedoch um sechs Monate; bei Occasionsmaschinen (Gebrauchtmaschinen) und -geräten gilt Ziffer 11.2 unverändert.

11.4     Für im Rahmen von Nachbesserungen eingebaute Ersatzteile wird bis zum Ablauf der Gewährleistung gemäss Ziffer 11.2 oder 11.3 Gewähr geleistet, mindestens jedoch für sechs Monate.

11.5     Die Gewährleistung erlischt oder ist ausgeschlossen: a) für Verschleissteile (z. B. Ketten, Kupplungen, Bumper etc.), Betriebsmittel (z. B. Schmiermittel, etc.) und bei Glasbruch; b) bei Rost- und Lackschäden und übermässiger Materialermüdung aufgrund von äusseren Einwirkungen oder mangelhafter Pflege; c) wenn die Vorschriften des Herstellers oder der Lieferantin über den bestimmungsgemässen Gebrauch, die Bedienung und die Wartung des Gegenstandes nicht befolgt und die vorgeschriebenen Pflichtprüfungen und Inspektionen nicht durch eine autorisierte Fachwerkstatt durchgeführt werden;

d) wenn am Verkaufsgegenstand Veränderungen ohne vorherige Zustimmung der Lieferantin vorgenommen werden sowie für alle Fremdauf- oder -einbauten ausserhalb des lieferwerkseitigen Ausrüstungsumfanges; e) für Mängel, die nicht innert Frist (vgl. Ziffer 11.4) der Lieferantin gemeldet werden; f) für Schäden aufgrund von unsachgemässer Lagerung oder unsorgfältigem Transport des Gegenstandes oder Teilen davon; g) für Schäden, die nicht am gelieferten Gegenstand selber entstanden sind (insb. Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen unmittelbaren und mittelbaren Schäden); eine zwingende Haftung aus Ansprüchen nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) bleibt vorbehalten.

11.6     Das Wahlrecht des Vertragspartners auf Wandelung, Minderung oder Ersatzlieferung wird wegbedungen und durch ein Nachbesserungsrecht der Lieferantin ersetzt. Die Lieferantin entscheidet über die Art und Weise einer Nachbesserung (Instandsetzung oder Austausch). Ausgetauschte Teile sind Eigentum der Lieferantin.

11.7     Zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten ist der Gegenstand in gereinigtem Zustand an die Werkstatt der Lieferantin zu überstellen.

11.8     Fahrtkostenanteile sowie Bergungs- oder Überstellkosten des Gegenstandes sowie Kosten für Reise und Aufenthalt von Servicemonteuren der Lieferantin oder des Herstellers sowie Kosten für Leihmaschinen werden nicht ersetzt.

12.     Freiwillige Rücknahmen

12.1     Die Lieferantin ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ordnungsgemäss gelieferte Ware zurückzunehmen. Neue und einwandfreie Zubehör- und Ersatzteile werden ausnahmsweise innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zurückgenommen. Voraussetzungen für eine Gutschrift sind vollständige Angaben des Bestellers über die Lieferdaten (Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins). Für retournierte Ware in Originalverpackung erfolgt eine Gutschrift von maximal 80% des Verrechnungspreises. Der Nettowarenwert muss mindestens CHF 100.00 resp. EUR 85.00 je Rücksendung betragen.

13.     Gefahrenübergang

13.1     Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Gegenstands (vgl. Ziffer 5.1 und 5.2) auf den Vertragspartner über.

13.2 Bei Eintauschobjekten gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe des Eintauschobjektes an die Lieferantin über.

14.     Datenschutz

14.1     Die TAIM AG beachtet bei der Bearbeitung von Personendaten die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzrechts. Die Datenschutzerklärung der TAIM AG ist integraler und bindender Teil dieser AGB.

14.2     Der Vertragspartner gilt dabei als für die jeweiligen Daten des Endkunden verantwortlich und schliesst zu diesem Zweck bei erstmaligem Login in den Onlineshop eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit der Lieferantin durch entsprechende Abgabe der Zustimmung ab. Darin wird geregelt, wie die Lieferantin die vom Endkunden mitgeteilten Daten bearbeitet.

14.3 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass er seinerseits die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegenüber dem Endkunden einhält und insbesondere eine Zustimmung des Endkunden zur Weitergabe der Daten an die Lieferantin (konkludent oder explizit) besteht.

15.     Salvatorische Klausel

15.1     Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags (inkl. dieser AGB) unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

16.     Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1     Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG).

16.2     Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Frauenfeld (TG)